China Visum beantragen

Allgemeines

Für eine Reise ins Reich der Mitte ist Ihr Reisepass und ein gültiges, d.h. vorab erteiltes Visum notwendig, ganz gleich ob Ihre Reise eher privaten, touristischen oder geschäftlichen Zwecken dient. Die Formalitäten, die für die Beantragung zu erledigen sind, sind zumindest beim Touristenvisum nicht allzu kompliziert, jedoch sehr zeitraubend. Für andere Visatypen (z.B. Geschäfts,- Arbeits,- oder Studentenvisa) werden einige zusätzliche Dokumente und Unterlagen benötigt, so dass die Beantragung hierbei schon schwieriger ist. Mehr Informationen dazu auf dem China Visum Ratgeber: www.china-visum.net


Empfehlung: Visumdienst beauftragen

Alle Dokumente müssen persönlich oder postalisch beim chinesischen Konsularprovider in Hamburg, München oder Frankfurt am Main eingereicht werden. Daher empfiehlt sich die Beauftragung eines vertrauenswürdigen Visumdiensts, der in Vertretung für Sie die Beantragung übernimmt.


Touristen-Visum für China

Ein Touristenvisum wird immer dann benötigt, wenn man zu touristischen Zwecken oder zum Verwandtenbesuch in die Volksrepublik China einreisen möchte. Es berechtigt für einen Aufenthalt von 30 Tagen (in besonderen Fällen bis zu 90 Tagen). Für Touristen ist nur eine ein- oder zweimalige Einreise möglich.

Es ist recht unproblematisch, das Touristenvisum vor Ort zu verlängern. Beschließt man, länger zu bleiben, so geht man mit seinem gültigen China Visum zur örtlichen Polizeidienststelle und beantragt dort eine Verlängerung. Die Verlängerung kann jedoch unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen.

 

Möglicherweise möchten Sie zu Zweit oder zusammen mit einer Gruppe von Personen nach China reisen? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich die Seite www.lxt-china.com/preise-gruppenvisa.html anzuschauen, da Sie dort günstige Tarife für kleine bis große Reisegruppen und zusätzliche Informationen finden.

 

Weiteres

Geschäftsvisum für China

Das Geschäftsvisum (auch: Businessvisum) wird immer dann benötigt, wenn man zu geschäftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken nach China einreisen möchte. Es wird also nicht nur bei Geschäftsreisen in die Volksrepublik, sondern auch bei Besuchen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten) ausgestellt.

Wenn Sie sich nur wenige Wochen geschäftlich in der Volksrepublik aufhalten, so ist ein Businessvisum nicht unbedingt nötig. Mit einem Touristenvisum haben Sie bei der Beantragung weniger Aufwand. Sie dürfen dann allerdings keine Warenmuster bzw. wertvolle Ausrüstungen mitführen und sich nicht handwerklich o.ä. betätigen. Bei längeren Aufenthalten oder häufigen Reisen ist ein Geschäftsvisum aber in jedem Fall besser geeignet, da es bis zu einem Jahr Gültigkeit besitzen und währenddessen für beliebig viele Einreisen verwendet werden kann.


Haben Sie eine Reise- bzw. China/Asien-relevante Seite und möchten Sie hier gern einen Link zu Ihrer Seite? Dann senden Sie eine Mail an china-visum"at"arcor.de.



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